Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 09.12.2002 - 3 K 172/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1996) § 3 Nr. 26 § 3c
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abzugsverbot nach § 3c EStG auf Höhe der Einnahmen aus einer Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG beschränkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Nebenberufliche Tätigkeiten
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 09.12.2002 - 3 K 172/01
- BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04
Papierfundstellen
- EFG 2005, 342
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.01.1986 - IV R 247/84
Vermutung - Nebenberufliche Tätigkeit - Aufwandsentschädigung - Selbständige …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.12.2002 - 3 K 172/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH, Urteil vom 30. Januar 1986, IV R 247/84, BFHE 146, 65 , BStBl II 1986, 401 ) findet § 3 c EStG auf § 3 Nr. 26 EStG keine Anwendung, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit den steuerfreien Betrag übersteigen. - BFH, 20.07.1973 - VI R 198/69
Vorbereitende Aufwendungen - Beabsichtigte Tätigkeit im Ausland - Ansatz im …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.12.2002 - 3 K 172/01
Ausgaben, die durch eine Tätigkeit zur Erzielung steuerfreier Einnahmen veranlasst sind, sind genauso zu behandeln wie Ausgaben, die durch eine Tätigkeit zur Erzielung nicht steuerbarer Einnahmen veranlasst sind (…v. Beckenrath, a.a.O., Rn B 47 zu § 3 c; zum Ausschluss des Abzuges von Aufwendungen als Betriebsausgaben/Werbungskosten bei geplanter Auslandtätigkeit vgl. z.B. BFH, Urteil vom 20. Juli 1973, VI R 198/69, BFHE 110, 47 , BStBl II 1973, 732 ). - BFH, 22.04.1988 - VI R 193/84
Berlin-Zulage - Bemessung - Arbeitslohn - Aufwandsentschädigung - Nebenberufliche …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.12.2002 - 3 K 172/01
Die in § 3 Nr. 26 EStG vorgesehene Steuerbefreiung entspricht in ihrer Wirkung einer Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenpauschale (BFH, Urteil vom 22. April 1988, VI R 193/84, BFHE 153, 559, BStBl II 1989, 288 ). - FG Rheinland-Pfalz, 21.11.1988 - 5 K 324/88
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.12.2002 - 3 K 172/01
Unterschreiten die Einnahmen aus der Tätigkeit - wie im vorliegenden Fall - den steuerfreien Betrag, so findet § 3 c EStG Anwendung (so wohl auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. November 1988, 5 K 324/88, Leitsatz veröffentlicht in Juris).
- FG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 7 K 3121/05
Verlustabzug durch nebenberuflichen Übungsleiter
Die Vorschrift schließt unter anderem Aufwendungen vom Abzug aus, die durch eine Tätigkeit zur generellen Erzielung von steuerfreien Einnahmen veranlasst sind (Fallgruppe 1) sowie Ausgaben, die steuerfrei ersetzt werden (Fallgruppe 2, Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 09.12.2002 - 3 K 172/01, Entscheidungen der FG -EFG- 2005, 342; von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Loseblatt Stand Juni 2006 § 3c Rn B 78).Damit entsprach die in § 3 Nr. 26 EStG vorgesehene Steuerbefreiung in ihrer Wirkung einer Betriebsausgaben- oder Werbungskostenpauschale (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 09.12.2002 - 3 K 172/01, a.a.O., mit Verweis auf BFH, Urteil vom 22.04.1988 - VI R 193/84, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 153, 559, BStBl. II 1989, 288 und BFH, Urteil vom 06.07.2005 - XI R 61/04, BStBl. II 2006, 163 mit weiteren Nachweisen).
Der Auslegung dieser Vorschrift ist allerdings nicht zu entnehmen, wie bei Einnahmen zu verfahren ist, die unter dem steuerfreien Betrag von 1.848,00 EUR liegen (so wie im Streitfall) oder die gegebenenfalls gar nicht vorhanden sind (wie im Urteil des Schleswig-Holsteinisches FG vom 09.12.2002 - 3 K 172/01 -, EFG 2005, 342).
- BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04
Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt; das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 342 veröffentlicht. - FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 2 K 1996/10
Verlust aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit auch dann anzuerkennen, …
Darüber hinaus wird über Satz 2 der Norm klargestellt, was zuvor durch die Rechtsprechung hatte herausgearbeitet werden müssen, nämlich dass das Ausgaben-Abzugsverbot auf den Betrag der steuerfreien Einnahmen begrenzt ist (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 9. Dezember 2002, 3 K 172/01, EFG 2005, 342).